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Jugendgruppenleiterausbildung
Um die Stellung der meist ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Personen zu stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation zu geben, die in allen Bundesländern gleichermaßen anerkannt wird, sind die Obersten Landesjugendbehörden übereingekommen, einen bundeseinheitlichen Ausweis, die JugendleiterInnenCard, für JugendleiterInnen einzuführen. Aufgrund einer Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden vom 12./13. November 1998 wurde der bundeseinheitliche Jugendgruppenleiterausweis ab dem Jahr 1999 durch eine einheitliche JugendleiterInnenCard im Format einer Scheckkarte ersetzt. Der Ausweis soll den ehrenamtlich tätigen JugendleiterInnen eine amtliche Legitimation geben, die ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtert und bundesweit anerkannt ist.
Die Card soll JugendleiterInnen ausweisen, sie in ihrer Stellung stärken, in der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen unterstützen und in ihrem Engagement fördern.
Zu den Aufgabenbereichen von JugendleiterInnen gehören gemäß § 11 SGB VIII SGB VIII insbesondere:
Organisation und Durchführung von
Kinder- und Jugendgruppenarbeit
Freizeiten für Kinder und Jugendliche
Internationale Begegnungen
Bildungsveranstaltungen
Leitung von Fach-, Neigungs- und Projektgruppen
Veranstaltungen zur politischen Interessenvertretung
Veranstaltungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit
Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung durch die Obersten Landesjugendbehörden können die an die JugendleiterInnenCard geknüpften Vergünstigungen in allen Ländern der Bundesrepublik in Anspruch genommen werden.